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AGB
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits
gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung
auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf
einer Auftragsbestätigung. Für pyrotechnische Artikel der Klasse
III und IV ist eine Bezugsberechtigung gemäß Pyrotechnikgesetz
§ 5 - 6 vorzuweisen. Ebenso gehen wir davon aus, dass der Kunde eine
behördliche Genehmigung zur Verwendung der pyrotechnischen Artikel
besitzt.
Für den Bezug von. Kl. II Kleinfeuerwerksartikel ist ein Altersnachweis
(mind. 18 Jahre) erforderlich. Mündliche und fernmündliche Zusagen
bedürfen zu Ihrer Rechtswidrigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Dienstleistung Feuerwerk: Der Vertragsabschluß für ein Feuerwerk
kommt erst nach sorgfältiger Prüfung des Abrennplatzes sowie
Veranstaltungsart zustande.
3. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten
aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher
Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene
für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung
etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu
erhöhen oder zu ermäßigen. Rabatte und Skonti werden nur
bei bestimmten Voraussetzungen schriftlich gewährt. Mit Erscheinen
einer neuen Preisliste erlischt automatisch die Gültigkeit der bis
dato festgesetzten Preise. Diese Bestimmungen gelten auch für die
Dienstleistung Feuerwerk.
4. Vertragsrücktritt durch das Unternehmen
Wir sind dazu berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, sofern
der Kunde den Bestimmungen des Vertrages und der AGB nicht nachkommt.
Schadensansprüche des Kunden bleiben in diesem Falle unwirksam.
5. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG kann er von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung
sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über Lieferungen
von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen
über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über
Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß
begonnen wird,
Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze
auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
abhängt,
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf
Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind.
Freizeit-Dienstleistungen
Im Fall eines Rücktritts durch den Verbraucher trägt dieser
die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Bzgl. der Dienstleistung
Feuerwerk wird das Rücktrittsrecht und die entsprechenden Bedingungen
im jeweiligen Vertrag genauestens festgehalten.
6. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen
in Höhe von pauschal € 10,90 pro erfolgter Mahnung sowie für
die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr
einen Betrag von € 3,63 zu ersetzen. Nach erfolgloser zweiter Mahnung
sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten
uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMwA, BGBl 1996/141 i.d.g.F.
genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung. Auf
Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns
erbracht bzw. organisiert. Der Versandhandel von pyrotechnischen Artikeln
an Letztverbraucher ist lt. Gewerbeordnung untersagt. Für Letztverbraucher
ist ausschließlich Selbstabholung vorgesehen. Sollte eine Selbstabholung
nicht möglich sein, so ist der Kunde berechtigt uns den Auftrag zur
Zustellung zu erteilen. Ab einem Netto-Auftragswert von mindestens €
3.000,- liefern wir innerhalb Österreichs frei Haus. Bei Auslandsbestellungen
mit einem Netto-Auftragswert von mindestens € 3.000,- frei österreichische
Grenze.
Sollten bestimme Produkte nicht lagernd sein, so sind wir berechtigt das
Produkt durch ein gleichwertiges zu ersetzen. Dies hat jedoch in Absprache
mit dem Kunden zu erfolgen. Ansonsten werden für Transport bzw. Zustellung
die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag,
mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen
Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung
gestellt. Bei Auslandslieferungen trägt der Kunde die Kosten für
etwaige Grenzabgaben bzw. Zölle. Hat der Kunde die Ware nicht wie
vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser
Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür
wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden
bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach
Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
8. Gefahrübergang
Die Gefahr geht ab Abholung der Lieferung an den jeweiligen Frachtführer
über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Alle unterwegs entstandenen
Schäden, wie Bruch, Verlust, etc. sind unmittelbar dem jeweiligen
Frachtführer anzuzeigen und auf dem Lieferschein / Empfangsquittung
zu vermerken. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass
zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche erforderlichen Genehmigungen
und Zulassungen, die für Transport, Lagerung, Verkauf, und Verwaltung
der gelieferten Ware erforderlich sind, bereits bestehen. Wir weisen bei
Selbstabholung ausdrücklich daraufhin, dass Ihr Fahrzeug den aktuell
geltenden Bestimmungen des ADR / Gefahrguttransporte entsprechen und der
Fahrer eine entsprechende Lizenz zum Transport von Gefahrgut Klasse 1
besitzen muss.
9. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der
Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich
sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt
hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um
bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist
kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Sollten äußere Einflüsse wie Naturkatastrophen, innere
oder äußere Konflikte, etc. unsere Lieferfähigkeit oder
die unserer Hersteller / Großhändler beeinträchtigten,
so sind wir von der Lieferverpflichtung befreit. Daraus hergeleitete Schadensansprüche
des Kunden entfallen.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
11. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige
oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer
Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere
für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Farben, Effekte
etc.).
12. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen. andelt
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche
des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder
durch Austausch innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche
des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend
gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche
in Verzug geraten sind.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne
der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich,
längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte
Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen
nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels
schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich,
längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich
zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
13 Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden
bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung
übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit
hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der
Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen
drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen
enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz
gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines
Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
14 Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der
Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
15 Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag,
wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme
sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere
durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde
Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb
der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur
vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über
die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie ins besonders nicht verkaufen,
verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das
volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr
des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
16. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung
oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung
unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen
seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.
Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen
etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen
uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige
Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des §
15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen
ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
17. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde
bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen
Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
18. Verbindlichkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so
werden die anderen Bestimmungen sowie das zugrundeliegende Rechtsverhältnis
dadurch nicht berührt.
19. Rechtswahl, Gerichtsstand
Auf die Bestimmungen ist ausschließlich österreichisches Recht
anwendbar.
Feuerwerke Jost
Rudolf Jost | Amundsengasse 14 | A 2232 Deutsch Wagram
Tel.: +43-(0)664 4527762 | Fax: +43-(0)2247 51900
E-Mail: office@feuerwerke.co.at
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